Kennen Humanität und Nächstenliebe „Obergrenzen“?

Fragestellung. Vor etlichen Jahren wurde einmal ein katholischer Priester in der Fußgängerzone einer deutschen Stadt von einer jungen Frau angesprochen, die ihn im Vorbeigehen um eine finanzielle Gabe bat. Dieser Priester lehnte es ab, ihr Geld zu geben, worauf die betreffende etwa 20-jährige Frau sichtlich unzufrieden meinte: “Aber Sie sind doch Pfarrer und müssen helfen”.
Diese konkrete Begebenheit bringt im hinreichenden Maß zum Ausdruck, wie letztendlich doch einseitig in unserer Gesellschaft bisweilen in Bezug auf die Pflicht der Christen gedacht wird, anderen Menschen zu helfen. Denn jene junge Frau hat ja unter Berufung auf das für Christen zweifellos geltende Gebot der Nächstenliebe für sich selbst sogar einen Anspruch auf eine Geldspende erhoben - jener Priester müsse ihr halt helfen!
Der springende Punkt dabei ist, dass die betreffende Frau soweit ersichtlich kerngesund zu sein schien. Bezeichnenderweise berief sie sich auch selbst auf keine etwaige körperliche Krankheit, geistige Einschränkung oder unfreiwillige und lang andauernde Arbeitslosigkeit. Nein, ihr hat anscheinend allein die Tatsache, dass ein gläubiger Christ und Priester zufälligerweise ihren Weg kreuzte, gereicht, um an ihn gewissermaßen den Anspruch zu richten, ihr müsse von ihm eine Geldgabe gegeben werden. Diese Forderung moraltheologisch als ungerecht einstufend, rief ihr dann der betreffende “Pfarrer” auch zu, sie solle doch (statt betteln) lieber arbeiten gehen! Und gerade dieser Aufruf jenes Priesters lenkt unsere Aufmerksamkeit dann auch auf die legitimen Gründe, durch deren Auftreten die Pflicht eines Christen zur Nächstenhilfe in gerechter Weise gewisse Einschränkungen erfährt.
Gerade im Zusammenhang mit der seit Sommer 2015 sich zu einer massenhaften, unkontrollierten und für etliche europäischen Länder sehr dramatisch entwickelten Zuwanderung einer extrem hohen Zahl von Migranten aus Ländern des Nahen wie Mittleren Ostens sowie aus Afrika nach Europa wird den Europäern gern vorgehalten, sie als Länder mit christlicher Geschichte und Vergangenheit hätten einfach die Pflicht, alle diese Menschen, sobald sie sich nur selbst irgendwie zum “Flüchtling” und “Asylsuchenden” erklärten, ohne weiteres bei sich aufzunehmen und entsprechend selbstlos zu versorgen. Wie gesagt, man beruft sich da ausdrücklich auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und erklärt vollmundig, Humanität und Nächstenliebe würden in Bezug auf die Frage, wie viel man zumutbar helfen kann, „keine Obergrenzen“ kennen! Ist dem wirklich so?
Gebot der Nächstenliebe. Nun, das christliche Gebot der Nächstenliebe leitet sich tatsächlich aus dem Gebot der Gottesliebe ab. So führt ja Jesus in Beantwortung der Frage eines jüdischen Gesetzeslehrers nach dem “größten Gebot” unmissverständlich aus: “Du sollst den Herrn, deinen Gott lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Gemüt. Das ist das größte und erste Gebot. Das zweite ist diesem gleich: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.” (Mt 22,37-40).
Und der hl. Apostel Johannes, der Lieblingsjünger Jesu, entwickelt diesen Gedanken logisch weiter: “Wir lieben Gott, weil Er uns zuerst geliebt hat. Wenn jemand sagt: Ich liebe Gott, dabei aber seinen Bruder hasst, so ist er ein Lügner. Denn wer seinen Bruder nicht liebt, den er vor Augen hat, der kann auch den unsichtbaren Gott nicht lieben. Wir haben also das Gebot von Ihm: Wer Gott liebt, soll auch seinen Bruder lieben.” (1 Joh 4,19f).
Ohne Zweifel besteht für Christen die sittliche Pflicht, Menschen in Not im Maß des Möglichen beizustehen und ihnen somit ein Dach über dem Kopf zu geben bzw. sie vor dem Verhungern und Verdursten zu retten. In der Bergpredigt ruft uns Jesus dazu auf, sogar auch die Feinde zu lieben und denen Gutes zu tun, die uns hassen. “Denn wenn ihr nur jene liebt, die euch lieben, welchen Lohn werdet ihr haben? Tun das Gleiche nicht auch die Zöllner? Und wenn ihr nur eure Freunde grüßt, was tut ihr da Besonderes? Tun das Gleiche nicht auch die Heiden? Seid also vollkommen, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist!” (Mt 5,44-48).
Es steht also auch im Zusammenhang der gegenwärtigen Flüchtlingskrise überhaupt nicht zur Debatte, ob man grundsätzlich helfen soll oder nicht! Die entscheidende Frage für uns hier ist, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen man helfen soll und kann, dass es in verschiedener Hinsicht gerecht sei und die betreffende Hilfsbereitschaft dann nicht nur nicht in ungerechter Weise angeeignet, sondern vielleicht sogar in der einen oder anderen Hinsicht etwa zum massiven bzw. essentiell-strategischen Nachteil der hilfeleistenden Menschen und Völker benutzt werde!
Beispiel der Gastfreundschaft. Diese ganze Frage kann man gut am Beispiel des bei vielen Völkern und gerade auch im moslemisch-arabischen Raum sehr verbreiteten Gebotes der Gastfreundschaft beleuchten und erklären. Wenn jemand in seiner Eigenschaft als Gastgeber entweder einen Freund oder Bekannten zu sich nach Hause als Gast einlädt oder auch einen Bettler aus ehrlicher Nächstenliebe zu seinem Tisch bittet, gelten ja wie selbstverständlich bestimmte elementare Regeln!
Erstens ist die Einladung immer eine Gunst, eine freiwillige Gewährung der Aufmerksamkeit und Nahrung an den Gast und Notleidenden, aus welcher diese letztere Gruppe von sich aus nicht den geringsten Anspruch darauf erheben kann und darf. Auch wenn für den Gastgeber als solchen, d.h. auf seiner Seite, sehr wohl das sittliche Gebot der Nächstenliebe besteht, darf der Gast für sich selbst daraus noch lange keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die betreffende Hilfeleistung ableiten bzw. erheben! Er sollte die betreffende Einladung immer als eine ihm gewährte Gunst des Gastgebers ansehen und sehr wohl dafür auch entsprechend dankbar sein!
Zwar ist es im Alltagsleben normal, dass man in etwa argumentiert: Ich habe dich zu mir eingeladen, jetzt erwarte ich, dass auch du mich zu dir einlädst. Auch wenn diese Erwartung menschlich gesprochen sehr verständlich ist und die meisten sich daran halten, entsteht aus der Tatsache der jemand anders gewährten Hilfe streng genommen doch nicht automatisch ein Recht darauf, von jenem auch selbst eingeladen werden zu müssen.
Zweitens gelten im Haus des Gastgebers in bestimmter Hinsicht immer nur seine eigenen (Haus)Regeln, denn er besitzt sowohl vor dem weltlichen Recht als auch vor allem in christlicher moraltheologischer Hinsicht das Hausrecht. Jedes (nennenswerte) Zuwiderhandeln stellt ja nicht nur in weltlich-rechtlicher Hinsicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar, sondern gilt auch in ethischer Hinsicht als unanständig und somit auch in sittlicher Hinsicht als verpönt!
Umso schlimmer, wenn der Gast es sogar wagen sollte, im Haus seines Gastgebers eigene (Benimm)Regeln aufzustellen und somit die betreffenden Hausregeln des Gastgebers in seinem eigenen Sinn entweder (bewusst) zu verändern oder sogar (willentlich) abzuschaffen. Dies wäre dann eindeutig und unmissverständlich der Tatbestand eines schweren Hausfriedensbruchs! In einem solchen Fall hat der Gastgeber dann das ganze Recht der Welt - sowohl in weltlich-rechtlicher als auch in moralisch-ethischer Hinsicht -, einem solchen frech gewordenen Gast die Tür zu weisen und ihn zu bitten, sie von außen zuzumachen! Und zwar kann sich dieses Recht des Gastgebers unter bestimmten schwerwiegenden Umständen sogar in eine entsprechende Pflicht umwandeln - z.B. gerade dann, wenn ihm eigene Schutzbefohlene anvertraut worden sind (etwa Familienangehörige, Kinder usw.) und seine erste sittliche Pflicht somit darin besteht, diese Schutzbefohlenen vor großen Gefahren zu schützen bzw. vor nennenswerten Benachteiligungen zu bewahren!
Der hl. Apostel Paulus wendet das christliche Gebot der Feindesliebe auf folgende Weise an: “Nehmt Anteil an den Nöten der Heiligen und pflegt eifrig die Gastfreundschaft. Segnet, die euch verfolgen; segnet sie und verflucht sie nicht! ... Vergeltet niemand Böses mit Bösem. ... Soweit es möglich ist und es auf euch ankommt, lebt mit allen Menschen in Frieden. ... ‘Wenn deinen Feind hungert, gib ihm vielmehr zu essen; dürstet ihn, so gib ihm zu trinken. Dadurch sammelst du glühende Kohlen auf sein Haupt.’ Lass dich also nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse durch das Gute.” (Röm 12,13-21.)
Ja, der Feind soll die ihm in der Not erwiesenen Wohltaten so stark empfinden, wie wenn ihm glühende Kohlen aufs Haupt gelegt würden. Das heißt, man soll als Christ sogar auch seinem Feind insofern beistehen, dass man ihn im extremen Fall vor Hunger und Durst bewahrt und ihn eben nicht deswegen verhungern oder verdursten lassen darf, weil er der eigene Feind ist.
Allerdings werden wir im Evangelium bzw. Neuen Testament nirgendwo dazu aufgerufen, unsererseits einem so genannten Feind darüber hinaus auch noch günstige Bedingungen zu bereiten, damit er an uns oder anderen sein zerstörerisches Werk fortsetzen könne! Das ist der entscheidende Unterschied zwischen christlicher Nächsten- bzw. Feindesliebe auf der einen und der sträflichen Vernachlässigung der eigenen Fürsorgepflicht für das Gemeinwohl und die eigenen Schutzbefohlenen auf der anderen Seite! Wenn z.B. ein Verbrecher uns ausrauben oder umbringen will und dann aber vor lauter körperlicher Ermattung zusammenbricht, bevor er seine verbrecherische Absicht in die Tat umsetzen konnte, sollen wir ihm sehr wohl Nahrung geben, damit er nicht stirbt. Aber es ist dann sittlich auch dringend geboten, den betreffenden Verbrecher z.B. unbedingt zu fesseln und der Polizei zu übergeben, damit er niemand mehr schaden kann, wenn er wieder zu Kräften gekommen ist!
Die eingangs erwähnte Begebenheit mit der jungen Frau lehrt uns auch, dass wir uns auch aus pädagogischen Gründen nicht von einem etwaigen Bittsteller oder Bettler ungerecht ausnützen lassen dürfen, wenn der betreffende Bettler sehr wohl selbst arbeiten könnte und sich stattdessen etwa aus Faulheit nur auf fremde Kosten ein so genanntes “schönes Leben” machen möchte. Denn würde man das tun, würde man ein grobes Unrecht begünstigen und an fremder Sünde Anteil haben.
Ja, wir sollen selbstlos und opferbereit sein beim Helfen und Almosengeben. Aber immer, wenn Jesus im Evangelium von Notleidenden und Hilfsbedürftigen spricht, meint Er auch wirklich notleidende und hilfsbedürftige Menschen und keinesfalls solche (dann tatsächlich sogar kriminelle) Gestalten, die die gutwilligen Menschen bzw. “Gastgeber” mutwillig täuschen und deren bisweilen sogar rührende Hilfsbereitschaft zum eigenen egoistischen Vorteil ausnutzen!
Ebenso können und dürfen die sprichwörtlichen Bittsteller und Bettler keinen Anspruch darauf erheben, z.B. den anderen Hausgenossen bzw. Familienangehörigen des sprichwörtlichen Gastgebers in allem gleichgestellt zu werden! Der Gastgeber selbst besitzt seinerseits auch keine sittliche Pflicht, die betreffenden Gäste und Hilfsbedürftigen unbedingt an Kindesstatt anzunehmen bzw. zu adoptieren! Es besteht für ihn zwar die unmissverständliche sittliche Pflicht, einem Notdürftigen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Aber in gewisser Weise entbindet ihn dies keinesfalls von seiner in diesem Zusammenhang primären sittlichen Pflicht, für seine eigenen Familienangehörigen entsprechend zu sorgen und zuerst z.B. gerade den eigenen Kindern eine vernünftige persönliche, religiöse, soziale und berufliche Entwicklung zu ermöglichen – ohne natürlich dabei natürlich die etwaige Not ringsum zu übersehen.
Denn wenn v.a. durch die vorhin erwähnte ungerecht eingeforderte Hilfeleistung die gesunde sozial-finanzielle oder gesellschaftlich-religiöse Substanz der gastgebenden Familie oder Gesellschaft in eine bedenkliche Schieflage geraten sollte, dann erleiden nicht nur die eigenen Kinder und Familienangehörigen eines solchen Hauses einen nennenswerten Nachteil daraus, sondern auch die generelle Leistungsfähigkeit eines auf diese Weise benachteiligten Gastgebers leidet darunter, was dann spätestens mittelfristig notwendigerweise zuerst zur Minderung seiner eigenen Hilfsfähigkeit und -bereitschaft und dann im zweiten Schritt unweigerlich auch zum markanten Absinken des sozialen Niveaus und der karitativen Möglichkeiten der betreffenden Gesellschaft generell führen wird.
Ja, eine konkrete Hilfeleistung ist keine echte Hilfsbereitschaft, wenn sie den konkreten hilfeleistenden Menschen überhaupt nichts kostet. So wertet ja Jesus das Opfer einer armen Witwe, die nur zwei Heller in den Opferstock einwarf, als wesentlich höher ein als die nominell wesentlich höheren Gaben reicher Leute, die nur “von ihrem Überfluss hineinwarfen”. (Vgl. Mk 12,41-44.) Sehr wohl darf und soll also die Nächstenliebe auch uns etwas kosten, und zwar bisweilen auch spürbar.
Nur ist auf der anderen Seite auch zu fragen, was denn z.B. mit einer sprichwörtlichen Kuh passiert, wenn sie im anderen Extrem „übermolken“ wird? Sie bricht ja entkräftet zusammen und geht ganz ein. Wem ist dann - mittelfristig und nicht nur sehr kurzfristig! - nachhaltig geholfen? Niemand. Im Gegenteil, mittel- und langfristig leiden alle darunter, weil das Niveau der Leistungsfähigkeit in den betreffenden helfenden Familien oder Völkern allgemein abnehmen wird. Der leninistische Kommunismus hat ja in der UdSSR schon einmal versucht, den Reichtum und die Reichen als solche generell abzuschaffen und alle Bürger einander gleich zu machen. Das Ergebnis? Bereits kurz nach 1917 Armut und Hungersnot für alle!
Wie wir also sehen, kennt auch Humanität gewisse “Obergrenzen” und erfährt auch die Nächstenliebe bestimmte Einschränkungen. Um der Gerechtigkeit willen müssen sowohl auf Seiten der Hilfeleistenden als auch auf Seiten der Hilfeempfangenden die jeweiligen konkreten Pflichten richtig formuliert und abgesteckt werden, damit das ganze positiv intendierte System auf beiden Seiten richtig verstanden wird und sich dann v.a. in der Praxis vernünftig und möglichst nachhaltig bewähren kann. Alles andere, etwa die humanistisch übertriebenen populistischen Sprüche der linken Medien und Kreise, sind oft nur oberflächliche “Schnellschüsse”, die sich zwar sehr schön und “christlich” anhören, aber nicht die Bewährungsprobe im realen Leben bestehen können! Solche „Experimente“ können dann nur grandios scheitern!
Ja, es ist schon irgendwie ungewöhnlich, plötzlich über die Frage nach den so genannten “Obergrenzen” bei der Ausübung der Nächstenliebe zu referieren. In der Regel muss man ja eher im Gegenteil an die Notwendigkeit der Ausübung des sittlichen Gebotes der Nächstenliebe erinnern. Nur bringt das konkrete Leben manchmal auch solche Erfordernisse mit sich.
Die Flüchtlingskrise 2015. Wenn wir auf die Tragödie schauen, die sich da gerade abspielt, empfindet wohl jeder anständige Mensch ein echtes Mitgefühl mit den armen Menschen, die wegen Kriegshandlungen in verschiedenen Ecken dieser Welt und der damit verbundenen furchtbaren Gewalttaten ihre Heimat verlassen und in die Fremde ziehen müssen. Gerade wenn bei jemand in der Vergangenheit vielleicht sogar in der eigenen Familie Flucht und Vertreibung stattgefunden haben, kann man da nicht teilnahmslos sein.
Und man stellt sich dann die Frage, wie man da helfen, wie man das betreffende Elend lindern könnte. Auf der einen Seite sollte natürlich den betreffenden Flüchtlingen möglichst langfristig nachhaltig geholfen werden. Und auf der anderen Seite darf man natürlich auch die legitimen Interessen der so genannten gastgebenden Länder keinesfalls außer Acht lassen bzw. sie überfordern. Wie kann beides zufriedenstellend unter einen Hut gebracht werden?
Den Weg, den die deutsche Bundesregierung im Sommer und Herbst 2015 eingeschlagen hat, besteht ja darin, dass praktisch alle echten oder vermeintlichen Flüchtlinge aus allen Herrenländern unterschiedslos, das heißt sofern sie nur selbst die Worte “Asyl” und “Flüchtling” in den Mund nehmen, in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern aufgenommen werden (müssten). Zwar propagiert Angela Merkel weiterhin stur ihre geradezu sozialistisch anmutende Parole: “Wir schaffen das!” Aber jedem sachlichen Beobachter wird doch bewusst, dass es vor allem Deutschland dramatisch an die Substanz geht, im Jahr 2015 bis zu 1,5 Millionen Migranten aufzunehmen und entsprechend zu versorgen. Und dabei soll es ja nicht bleiben. Denn nächstes Jahr würde es dann wahrscheinlich noch viel mehr werden. Und übernächstes Jahr noch mehr! Und so weiter und so fort? Bis alles kollabiert und es zum Bürgerkrieg kommt?
Dabei werden gegenwärtig praktisch alle, die entsprechende sachliche bzw. kritische Fragen stellen, von der linken Medienmafia ideologisch sofort in die rechtsradikale Ecke gestellt und in arroganter Manier als herzloses “Pack” abgestempelt. Auch ein Blinder sieht deutlich, dass da momentan eine ganze Menge schief läuft!
Jedenfalls soll allen Bundesbürgern bzw. allen anderen Ländern Europas ein schlechtes Gewissen gemacht werden, falls sie sich weigern, entweder völlig unkontrolliert oder auch generell die betreffende zu großem Teil aus jungen moslemischen Männern bestehende “Flüchtlingslawine” bei sich praktisch weitestgehend unkritisch aufzunehmen. Ein Missstand ohnegleichen! Wobei diese kleine politisch-mediale Clique um A. Merkel weder das eigene Volk noch andere Länder nach deren Meinung gefragt hat und nur „ohne Rücksicht auf Verluste“ die eigene Linie ideologisch-aggressiv durchzieht!
Daher ist es legitim, einige Fragen zu stellen, um das Problem möglichst viel sachlicher anzugehen bzw. auch auf die Frage nach den betreffenden Ursachen dieser ganzen inzwischen wie eine echte Invasion anmutenden Migrantenwelle einzugehen. Denn eine vernünftige Lösung für ein Problem lässt sich, wenn überhaupt, dann wohl erst in dem Fall grundsätzlich finden, wenn es möglichst umfassend analysiert und beleuchtet wird. Keinesfalls findet man aber eine Lösung, die diesen Namen wenigstens irgendwie verdient, wenn wohl bewusst offensichtliche Einseitigkeiten bei der Darstellung und Analyse eines Problems vorherrschen sollten.
Wichtige Fragen. Die betreffenden Kriege und Vertreibungen haben ja (leider im großen Stil) nicht erst diesen Sommer begonnen bzw. eingesetzt. Wer hat aber den Startschuss gegeben, damit die betreffenden Menschen wie auf einen Befehl vor allem über die Türkei-Griechenland-Balkan-Route in sehr hohen Zahlen plötzlich nach Europa strömen? Wer hat in sozialen Netzwerken Aufrufe zur Umsiedlung nach Europa lanciert und die betreffenden Menschen mit Smartphones bzw. entsprechenden SIM-Karten versorgt?
Jeder muss ja seine Telefonkosten auch bei Reisen ins Ausland immer im eigenen Herkunftsland bezahlen. Wer übernimmt aber die Kosten, wenn die Flüchtlinge keine Existenz mehr im Heimatland haben und auch im zwischenzeitlichen Gastland (überwiegend Türkei) alle Brücken abgebrochen haben? Es ist offensichtlich, dass diese ganze Operation strategisch von einem der entwickelten Geheimdienste vorbereitet und durchgeführt worden ist bzw. immer noch wird!
Und wenn jemand einen solchen Einfluss auf die betreffenden Migranten hat, wer kann garantieren, dass diese irgendwann später nicht wieder eingesetzt werden - eben im Sinn jener ausländischen Strippenzieher und zum enormen sicherheitsrelevanten Schaden der diese Menschen aufnehmenden Länder? Die erste Pflicht des Staates ist immer, für Sicherheit und öffentliche Ordnung zu sorgen – Europa versagt da momentan gewaltig!
Wer hat da also die Hände im Spiel ...und missbraucht auf fürchterliche Weise die betreffenden Menschen bzw. dann auch die europäische Öffentlichkeit? Denn da ist bitte nicht dem ein schlechtes Gewissen einzureden, der den sich auf eine gefährliche Reise Begebenden leider nicht z.B. vor dem Ertrinken auf hoher See retten kann, sondern vielmehr dem, der aus politischem Kalkül und mit falschen Versprechungen die armen Menschen zu einer solchen lebensgefährlichen Reise anstachelt und sie dabei aktiv sponsert!
Welche Mächte haben überhaupt die betreffenden Länder (Afghanistan, Irak, Lybien, Syrien) nach der Methode eines intendierten “kontrollierten Chaos” und teilweise sogar unter inzwischen erwiesenen lügnerisch vorgeschobenen Gründen destabilisiert und irgendwie erst so viel Elend, Krieg und Tod über eine Unzahl von dort lebenden Menschen gebracht? Ja, dort herrschten vorher auch Diktatoren, die keinesfalls Friedensengel waren und nicht wenig an Unrecht und Verbrechen auf ihrem Gewissen haben. Aber ist es jetzt dort besser geworden? Statt der vorgeschobenen “Demokratie”, “Freiheiten” und “Menschenrechte” haben jetzt dort nur Chaos, Gewalt, Krieg und Armut Einzug gehalten (die es unter jenen “Diktatoren” nicht in einem solchen Stil und Umfang gab)!
Herrschen denn außerdem in solchen Ländern wie Saudi Arabien und Katar, die zu den engsten Verbündeten der USA und des Westens im so genannten “Antiterrorkampf” zählen, wirklich Demokratie, Freiheit und Menschenrechte? Warum die betreffende himmelschreiende Heuchelei? Man sieht doch, die betreffenden hehren Sprüche des westlichen politischen Establishments stellen nur ein abgekartetes perverses politisches Spiel dar, in welchem auch das große Leid der Bevölkerung der betreffenden Länder in menschenverachtender Art einfach nur so in Kauf genommen bzw. im eigenen Sinn instrumentalisiert wird! Aber dem einfachen europäischen Bürger soll jetzt wegen der Flüchtlinge unbedingt ein schlechtes Gewissen eingeredet werden, damit er halt widerspruchslos nur die ihm zugedachte Rolle erfülle!
Wir konnten dann beobachten, wie die betreffenden Migranten alle europäischen Grenzen einfach niederwalzten und sich überhaupt nicht um die dort geltenden Gesetze bzw. die öffentliche Ordnung kümmerten. Man kann zwar sagen, das Elend hätte sie dazu gezwungen. Nur kann und darf jemand, der nach eigener Angabe gerade Krieg, Elend, Armut und Not entflohen ist, sich nicht noch in der Weise über die Gesetze der Länder einfach hinwegsetzen, die ihnen ja helfen wollen, dass sie die dort geltenden Gesetze einfach mit Füßen treten und stattdessen nur Forderungen aufstellen. Keinesfalls dürfen dann solche Menschen den gastgebenden Ländern auch noch sofort und von Anfang an ihren eigenen Willen diktieren, in welchem konkreten Land sie unbedingt leben wollten und welche konkreten Bedingungen sie da haben möchten! Das hat leider überhaupt nichts mehr mit der gebotenen Rücksichtnahme auf den sprichwörtlichen “Gastgeber” und dessen “Hausregeln” zu tun, sondern stellt den Tatbestand eines schwerwiegenden Hausfriedensbruchs dar - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen!
Man muss sich dann auch fragen, was denn passiert, wenn diesen Migranten auf dem Territorium der gastgebenden Länder irgendwann irgendwelche andere Forderungen einfallen sollten und sie diese in ihrer Masse mit derselben Bestimmtheit und Rücksichtslosigkeit einfordern würden. Unsere Politiker sagen heute gelegentlich, man müsse den Migranten die bei uns hier geltenden Gesetze und Regeln vermitteln. Nur haben sich diese Massen bereits absichtlich auf eindeutig illegalem Weg Zutritt zu uns verschafft und somit auch schon entsprechende Erfahrung gesammelt, wie man die naiven Europäer zum eigenen Vorteil wirkungsvoll “austricksen” könne.
Es sind Fälle bekannt geworden, in welchen Christen auf Booten über das Mittelmeer von Moslems einfach deswegen über Bord und somit in den sicheren Tod getreten worden sind, weil sie Christen waren. Haben denn solche Herrenmenschen nicht bereits selbst die gastgebenden Länder und Bürger von der sittlichen Verpflichtung entbunden, ihnen im eigenen “Haus” (auf eigenem Territorium!) großzügig beizustehen? Ähnliches ist von jenen Moslems zu sagen, welche Christenkollegen in eigenen Flüchtlingsheimen massiv bedrängen und verfolgen, misshandeln und vergewaltigen! Denn diese Leute wollen ja ebenfalls nicht die hier geltenden Regeln des anständigen und respektvollen Umgangs miteinander einhalten, sondern sind stattdessen offensichtlich auf die Errichtung der Herrschaft des Islam in Europa ausgerichtet!
Wohl ist auch ein solcher “Flüchtling” zu einer solchen Kategorie der höchst Undankbaren zu zählen, der grundsätzlich Frauen sexuell belästigt, sie vergewaltigt, sich an anderen kriminellen Taten beteiligt und für sich nur die moslemisch-patriarchalistischen oder sonstige primitiven “Ideale” seiner Heimat gelten lassen will bzw. diese im gastgebenden Land auch noch unter anderem aggressiv “missioniert”. Was macht denn ein Familienvater, wenn der von ihm aus edlen humanistischen Gründen ins Haus gelassene Gast sich plötzlich an die Töchter oder die Frau des Gastgebers heranmacht oder dessen Söhne mit Gewalt bedroht? Wenn er dann nur allgemein von “Respekt” und “Toleranz” redet, statt zum Schutz seiner Familie bzw. in der Absicht der Vorbeugung für die Zukunft vor allem entsprechend einzugreifen und zu handeln, ist er kein Ehemann und Vater, der diesen Namen verdient, sondern verliert nicht nur vor dem Eindringling, sondern auch in den Augen der eigenen Familienangehörigen den letzten Rest an Hochachtung und Respekt! Denn die Sorge um die eigene Familie bzw. um deren Schutz vor allen größeren Gefahren zählt im bestimmten Zusammenhang zu den primären sittlichen Aufgaben eines jeden Vaters und einer jeder Mutter!
In analoger Weise gilt das dann aber auch in Bezug auf einen jeden Präsidenten, Bundeskanzler, Ministerpräsidenten, Papst, Bischof, Priester, Lehrer! Keiner aus diesem Personenkreis darf jemals zulassen, dass ihm in seinem “Haus” irgendein Gast aggressiv die eigenen Regeln aufzwingt bzw. unter Umständen vielleicht sogar absichtlich nach dem Prinzip der so genannten “feindlichen Übernahme” handelt...
Natürlich gib es auch unter den eigenen “Familienangehörigen” (den jeweiligen eigenen Staatsbürgern) ebenso Personen, die sich etwa unartig benehmen, sittlich sündigen oder kriminelle Taten begehen. Das heißt dann aber nicht, dass der Staat und die Gesellschaft verpflichtet wären, dann zusätzlich auch noch ausländische “Sünder” und Kriminelle bei sich aufzunehmen, um das vielleicht bereits bestehende Problem noch weiter sich verschärfen bzw. unter Umständen sogar eine generelle Destabilisierung eintreten zu lassen.
Warum könnte z.B. Saudi Arabien oder Katar in ihrem schier unbegrenzten Reichtum nicht die betreffende große Mehrheit der muslimischen Kriegsflüchtlinge bei sich aufnehmen und ihnen durch entsprechende Arbeitsvermittlung und endlich würdige Arbeitsbedingungen die menschliche Würde zurückgeben? Momentan schuften ja bei ihnen viele ausländische Arbeiter zu Sklavenbedingungen (aus Indien, Bangladesch, Pakistan, Philippinen). Schafft man aber anständige Arbeitsbedingungen, schafft man dadurch auch Arbeit für mehr Menschen. Dann könnten sowohl die echten Kriegsflüchtlinge als auch alle anderen „Glücksritter“ sich selbst ihr Täglich-Brot verdienen – in jeglicher Hinsicht in völliger Konformität zu islamischen Gesetzen!
Dann müssten sie sich auch nicht ständig der „Gefahr“ aussetzen, Frauen die Hände schütteln und sie überhaupt anschauen und respektieren zu müssen. Dann müssten sie auch nicht die furchtbare Last tragen, auf die bei den „Unreinen“ und „Ungläubigen“ geltenden Werte und Gebräuche Rücksicht nehmen, mit ihnen zusammenleben bzw. mit ihnen zusammen auch noch ins Schwimmbad gehen zu müssen! Und wenn sie die in Saudi Arabien geltenden Gesetze jemals verletzen sollten, würde man mit ihnen ja auch in völliger Entsprechung zu den Vorschriften des Koran und „Propheten“ vorgehen.
Und wir in Europa nehmen bei uns in echter Nächstenliebe und herzlicher Gastfreundschaft die verfolgten Christen unter den Flüchtlingen auf und schützen sie auf diese Weise auch noch vor dem sie hier leider weiterhin verfolgenden gewaltbereit-aggressiven islamischen Mob. Wir bewahren dann vielleicht noch irgendwie die letzten Reste der historischen christlich-europäischen Identität und verhindern so bei uns in Europa längerfristig vielleicht solche schlimmen Zustände, wie sie momentan z.B. in Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien vorherrschen.
So wäre ja allen geholfen! Was spräche dagegen? Eigentlich nichts. Außer die verbohrte Ideologie der politischen Kaste bzw. des linksliberalen Establishments! Aber hier sind wir dann wieder beim eigentlichen Problem…
Das 3. Gebot der Kirche. Bei der Auslegung dieses Gebotes liefert uns die katholische Kirche eine interessante Überlegung. Es geht um das Verhalten eines Katholiken im Haus eines nicht-katholischen und somit eines wenigstens teilweise anders denkenden Gastgebers. Wenn ein Katholik nämlich in einem solchen Haus arbeitet und dann auch bei gemeinsamen Mahlzeiten dabei ist, ist er unter bestimmten Umständen vom so genannten Freitagsgebot befreit. Das heißt, er darf in einem solchen Haus am Freitag sehr wohl Fleisch essen, wenn es keine adäquate Alternative zu Fleischspeisen gibt oder der Katholik durch seinen Verzicht auf Fleischspeisen offenkundig großes Aufsehen erregen und dadurch den Gastgebern den Eindruck vermittelt könnte, er würde ihnen gegenüber für Speise und Trank nicht dankbar genug sein bzw. sie nicht hinreichend respektieren und somit eben kränken.
Wenn aber Katholiken per Gesetz eine Dispens von bestimmten Speiseeinschränkungen (als religiösem Opfer - nicht weil bestimmte Speisen etwa “unrein” wären!) in nicht-katholischen Häusern aus Rücksicht auf die betreffenden Gastgeber und deren Gepflogenheiten erhalten, dürfen sie ihrerseits wohl auch von ihren eigenen Gästen eine analoge Zurückhaltung erwarten. Natürlich kann und soll man den eigenen “Gästen” entgegen kommen, wo man kann und es als angebracht erscheint. Aber man ist nicht verpflichtet, jeder vielleicht noch so übertriebenen Bitte so mancher “Gäste” zu entsprechen, geschweige denn wenn es sich hierbei auf Seiten der „Gäste“ sogar um Forderungen handeln sollte! Denn nicht der ist anständig und rücksichtsvoll, der (im erbärmlichen “vorauseilenden Gehorsam”) jeder kleinlichen Willkür der “Gäste” entspricht, sondern wer klare Regeln für alle aufstellt, freundlich, energisch und konsequent für deren Durchsetzung sorgt und bei alledem auch unbedingt die vitalen Interessen der so genannten Stammbevölkerung, der eigenen “Familienmitglieder”, im Auge hat – Gerechtigkeit eben!
Eins darf ein katholischer Christ bei alledem dem natürlich niemals tun: Hass empfinden und sich wem auch immer gegenüber vom Gesetz der Rache leiten lassen! Vielmehr soll sein aufrichtiger und aus seiner Gottesbeziehung heraus entstandener Wunsch, wirklich notleidenden Menschen wirksame Hilfe zukommen zu lassen, in Kongruenz mit dem Gebot der Gerechtigkeit bzw. in Einklang mit verschiedenen anderen legitimen Interessen gebracht werden. Denn wohl nur in einem solchen günstigen Fall wird vielen wirklich notleidenden Menschen auch etwas längerfristiger und vor allem nachhaltiger geholfen werden können!

P. Eugen Rissling


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